Rechtsprechung
RG, 12.12.1919 - II 588/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1919,490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Landfriedensbruch. Ist § 125 Abs. 1 StGB. unanwendbar, wenn die Gewalttätigkeiten der Menge bereits beendet waren, als die Teilnahme des Täters an der Zusammenrottung begann?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 54, 85
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59
Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" - …
Auch diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (RGSt 20, 403; 36, 174; 52, 118; 54, 85; 54, 299, 301; 60, 332; BGHSt 5, 344). - BGH, 26.02.1953 - 4 StR 774/51
Rechtsmittel
Nun braucht sich allerdings der Täter im Falle des § 115 Abs. 1 StGB bei Beginn der Widerstandshandlungen nicht mehr in der zusammengerotteten Menschenmenge befunden zu haben; es genügt, dass er ihr vorher im Bewusstsein zu erwartender Widerstandshandlungen angehört hat (RGSt 36, 174; 54, 85 und 299, 301). - BGH, 27.09.1955 - 1 StR 318/55
Rechtsmittel
Weder entlastet es daher den Angeklagten, daß die Menge erst später zu Gewalttätigkeiten überging und er sie dann nicht billigte (RGSt 36, 174; 54, 85,299,301; 55, 248; BGH NJW 1954, 1694 Nr. 19), noch daß die Zusammenrottung unter den Augen der Polizei vor sich ging.
- BGH, 24.02.1954 - 2 StR 349/53
Rechtsmittel
- BGH, 04.03.1952 - 1 StR 869/51 Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ist Teilnehmer eines Landfriedensbruchs, wer sich der Menge in dem Bewusstsein anschliesst, sich in einer zusammengerotteten Menge zu befinden, welche gegen Personen oder Sachen Gewalttätigkeiten begeht r verbunden mit dem Willen, in dieser Menge und als ein Teil derselben zu bleiben, RGSt 55, 248, ohne dass es für die Teilnahme nach § 125 Abs. 1 darauf ankommt, ob die Menge gerade während seiner Beteiligung solche Gewalt übt, RGSt 54, 85.
- BGH, 12.02.1952 - 2 StR 489/51
Rechtsmittel
Dass er nur während eines Teilabschnittes des Zuges bei der Menge war, steht dem nicht entgegen (RGSt 54, 85; 58, 207).