Rechtsprechung
   RG, 12.12.1919 - II 588/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,490
RG, 12.12.1919 - II 588/19 (https://dejure.org/1919,490)
RG, Entscheidung vom 12.12.1919 - II 588/19 (https://dejure.org/1919,490)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1919 - II 588/19 (https://dejure.org/1919,490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1919,490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Landfriedensbruch. Ist § 125 Abs. 1 StGB. unanwendbar, wenn die Gewalttätigkeiten der Menge bereits beendet waren, als die Teilnahme des Täters an der Zusammenrottung begann?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59

    Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" -

    Auch diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (RGSt 20, 403; 36, 174; 52, 118; 54, 85; 54, 299, 301; 60, 332; BGHSt 5, 344).
  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 774/51

    Rechtsmittel

    Nun braucht sich allerdings der Täter im Falle des § 115 Abs. 1 StGB bei Beginn der Widerstandshandlungen nicht mehr in der zusammengerotteten Menschenmenge befunden zu haben; es genügt, dass er ihr vorher im Bewusstsein zu erwartender Widerstandshandlungen angehört hat (RGSt 36, 174; 54, 85 und 299, 301).
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 318/55

    Rechtsmittel

    Weder entlastet es daher den Angeklagten, daß die Menge erst später zu Gewalttätigkeiten überging und er sie dann nicht billigte (RGSt 36, 174; 54, 85,299,301; 55, 248; BGH NJW 1954, 1694 Nr. 19), noch daß die Zusammenrottung unter den Augen der Polizei vor sich ging.
  • BGH, 24.02.1954 - 2 StR 349/53

    Rechtsmittel

    Dies war notwendig; denn auch der Anschluß an eine Menge nach Ausübung von Gewalttätigkeiten genügt für die Anwendung der §§ 115, 125 StGB (RGSt 54, 85).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 869/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ist Teilnehmer eines Landfriedensbruchs, wer sich der Menge in dem Bewusstsein anschliesst, sich in einer zusammengerotteten Menge zu befinden, welche gegen Personen oder Sachen Gewalttätigkeiten begeht r verbunden mit dem Willen, in dieser Menge und als ein Teil derselben zu bleiben, RGSt 55, 248, ohne dass es für die Teilnahme nach § 125 Abs. 1 darauf ankommt, ob die Menge gerade während seiner Beteiligung solche Gewalt übt, RGSt 54, 85.
  • BGH, 12.02.1952 - 2 StR 489/51

    Rechtsmittel

    Dass er nur während eines Teilabschnittes des Zuges bei der Menge war, steht dem nicht entgegen (RGSt 54, 85; 58, 207).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht